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TSV 08 Schweigern
Hygienevorschriften
Zugang: Vor Betreten der Veranstaltung hat ein Symptomcheck zu erfolgen. Personen, die Erkältungssymptome, Husten, Fieber, Schnupfen oder Atemnot aufweisen können nicht teilnehmen. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten können ebenfalls nicht teilnehmen. Die Symptomfreiheit der Teilnehmer muss schriftlich dokumentiert werden. Ein für den Symptomcheck Verantwortlicher muss benannt werden.
Zeit: Beginn und Ende der Veranstaltung müssen vorher schriftlich festgelegt sein. Ein Betreten ist frühestens 15 min vor Beginn möglich.
Händewaschen: Vor Betreten der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer sich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen.
Desinfektionsmittel: Viruzide Händedesinfektionsmittel sind bereit zu stellen.
Distanzregeln: Distanzregeln einhalten Abstand zwischen Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren zu reduzieren. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte dementsprechend unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. Der Umgang mit Distanzregeln während des Sporttreibens muss in Abhängigkeit von den Sportarten und der jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben individuell festgelegt werden.*
- Da bei körperlicher Aktivität wesentlich mehr Luft und diese weitreichender in den Raum hinein ventiliert wird, sind 1,5 - 2,00 m Abstand zu allen anderen Personen einzuhalten. Mit zunehmender Trainingsintensität (Aspiration) sollte der Abstand vergrößert werden.
- In einigen Bundesländern geben, insbesondere für den Indoor-Bereich, notwendige Quadratmetervorgaben pro Sportler eine Orientierung.
- Abstand der stationären Geräte ggf. vergrößern.
- Das Training in einem Zirkel wird empfohlen, um “Warteschlangen” an den Geräten zu vermeiden. Die Hygienebestimmungen (Handtuch unterlegen und Desinfizieren der Griffe nach jedem Gebrauch) müssen dabei von den Teilnehmenden strikt eingehalten werden.
- Gruppentraining: Bei Gruppenwechsel genügend Zeit einplanen, sodass sich die Gruppen nicht treffen.
Körperkontakt: Körperkontakte auf ein Minimum begrenzen ohne Körperkontakt sind zu bevorzugen und außerhalb der sportartspezifischen Trainings- und Spielsituationen sollten körperliche Kontakte komplett unterbleiben. So ist auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe bestmöglich zu verzichten.*
- Verzicht auf Partnerübungen und Körperkontakt in der Gruppe.
- Korrekturen zur Übungsausführung durch Trainer*innen erfolgen nur mündlich.
Hygieneregeln: Hygieneregeln einhalten Häufigeres Händewaschen, die konsequente Einhaltung der Nies- und Hustenetikette, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen können das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen vor allem auch bei gemeinsam genutzten Sportgeräten konsequent eingehalten werden.*
- Waschgelegenheit und Seife bereitstellen, um das Händewaschen vor und nach dem Training zu gewährleisten.
- Desinfektionsmittel an der Trainingsfläche bereitstellen.
- Die Teilnehmenden bringen ein großes Badetuch mit, welches sie über die Matte legen können oder wenn möglich sollten sie ihre eigene Matte mitbringen.
- Möglichst auf die Nutzung von Kleingeräten verzichten.
- Alle Geräte werden vor und nach Gebrauch durch die trainierende Person desinfiziert, Handtücher werden bei Nutzung untergelegt, um Körperkontakt zu vermeiden.
- Mehrfachverwendbare medizinische Desinfektionstücher bereitstellen sowie ausreichend Desinfektionsmittel (s.o.) zur Reinigung von Matten zur Verfügung stellen.
- Mehrfach täglich intensiv durchlüften.
- In den Sanitärräumen ausreichend Seife, Desinfektionsmittel (s.o.) und Einweg-Handtücher zur Verfügung stellen.
Begrenzter Zugang zu Vereinsheimen und Umkleiden: Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen ist besonders die Einhaltung von ausreichenden Abständen zu sichern. Daher ist darauf zu achten, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten, zu begrenzen, sowie stets für ausreichend Belüftung zu sorgen. Die Gastronomiebereiche können unter den jeweils geltenden Auflagen der Länder öffnen. In geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist abgesehen von der sportlich aktiven Phase, der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll.*
- Möglichst in Sportkleidung zum Training gehen.
- Zugänge zu Waschmöglichkeiten für Hände mit Seife (s.o.) sicherstellen.
Trainingsgruppen verkleinern: Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. In einigen Bundesländern geben, insbesondere für den Indoor-Bereich, notwendige Quadratmetervorgaben pro Sportler eine Orientierung. *
- So wenig Personen wie möglich auf die Trainingsfläche zeitgleich zulassen.
- Eine zeitliche Limitierung des Aufenthalts der Trainierenden ist festzulegen; Trainingsslots sind zu erstellen.
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen: Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine gut geeignete Option sein.*
- Die Gesundheit geht immer vor.
- Risikogruppen können durch Anbieter nicht pauschal identifiziert werden. Es sind somit alle Personen besonders zu schützen.
Risiken in allen Bereichen minimieren: Auch wenn sich die allgemeine Infektionsgefahr in den vergangenen Wochen positiv entwickelt hat, gilt es weiterhin, unnötige Risiken im Alltag und beim Sporttreiben zu meiden. Häufig gibt es auch im Sport attraktive und gleichzeitig risikoarme Alternativen, die für ein zeit- und situationsgemäßes Training und sportartspezifische Wettkämpfe in Zeiten der Pandemie genutzt werden können.*
- Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind zu führen. (Angaben: Datum, Ort und Trainingsslot/Uhrzeit sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon).
- Trainerpersonal auf der Trainingsfläche dokumentieren.
- Selbstverständlichkeit: Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von CoronaVirus-Symptomen ist, darf am Training teilnehmen.
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (nach der behördlich angeordneten Quarantäne) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen.
Freiluftakitättiv: Freiluftaktivitäten nutzen Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, soweit möglich, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.*
- Vorzugsweise sollten die Trainings, wenn möglich, weiterhin Outdoor durchgeführt werden.
- Trainingszirkel, Cycling Bikes u. ä. können im Außengelände aufgebaut werden unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln.
- Kein Ausdauertraining in geschlossenen Räumen.
Sportarten/Tätigkeiten: Welche Sportarten bzw. Tätigkeiten zulässig sind und unter welchen spezifischen Auflagen ist den jeweiligen aktuellen Erlassen der zuständigen Ministerien und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Fachverbände zu entnehmen. Besondere Einschränkungen gelten mit Blick auf die Abstandsregel hinsichtlich Körperkontakt.
Lüftung: die Räume müssen ausreichend und regelmäßig belüftet werden (z.B. Fenster öffnen). Nicht zu belüftende Räume sind von der Nutzung auszuschließen.
Mund-Nasen-Schutz: Soweit es möglich ist, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Husten/Nies-Etikette: Niesen oder Husten muss in die Ellenbeuge erfolgen. Belehrung: Alle Teilnehmer müssen vor Beginn der Veranstaltung auf die Hygieneregeln hingewiesen werden.
Verantwortlicher: Es muss ein Verantwortlicher benannt werden, der für das Hygienekonzept und die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich ist und im Verletzungsfall auch haftbar ist.
Absprache: Überall dort, wo Vereine Räumlichkeiten Dritter nutzen ist VOR jeder Veranstaltung eine Absprache mit diesem Dritten erforderlich. Insbesondere gilt dies für Schulen, Turnhallen etc. Der Schulbetrieb darf durch die Vereinsveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Dazu ist eine direkte Absprache zwischen Verein und Schulleiter und Träger vor jeder Veranstaltung notwendig.
Schlussdesinfektion: Nach der jeweiligen Veranstaltung ist der Verein verantwortlich für eine Desinfektion des Raumes und ggf. der verwendeten Geräte oder des verwendeten Inventars. Diese Reinigung hat nach Ende der Veranstaltung und vor Beginn des sonstigen Betriebes des Raumes zu erfolgen. Diese Übergabe ist zwingend mit dem Leiter und Träger der Einrichtung abzustimmen.
Ein Einhalten der Hygienevorschriften ist verpflichtend! Mögliche Veränderungen können auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg nachgelesen werden!
Gez. Vorstandschaft TSV 08 Schweigern
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Übernommen aus: https://www.dtb.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/DTB/Corona/DTB-Empfehlungen_Fitness-_und_Gesundheitssport_20200714.pdf